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Baustellen-Sicherheit

Ab sofort können wir Ihnen die Baustellenkoordination zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach Baustellenverordnung  §3 anbieten

Auf Deutschlands Baustellen ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Zirka 35% der Unfälle am Bau sind auf Planungsfehler, 28% auf mangelnde Organisation, 37% auf Fehler bei der Bauausführung zurückzuführen. Die seit dem 1. Juli 1998 geltende Baustellenverordnung soll hier eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen schaffen.

Durch die neue Baustellenverordnung ist  der Bauherr erstmals gefordert, direkte Verantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle zu übernehmen. Erst bei Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) wird er von seinen Pflichten befreit. Die Baustellenverordnung bietet ihm die Möglichkeit, die Verantwortung für die Koordination im vollem Umfang auf den Koordinator zu übertragen.

In Ihrem Interesse haben wir uns im Bereich des Arbeitsschutzes weiterqualifiziert und bieten unseren Bauherren die SiGeKo – Leistungen gemäß der neuen Baustellenverordnung an.

Sollten Sie Fragen zu unserem zusätzlichen Angebot haben, setzen Sie sich bitte mit unserem langjährigen Mitarbeiter Herrn Dipl.-Ing. Wiegand in Verbindung. Herr Sommer ist unter der E-mail Adresse reiner.wiegand@schierschke.de zu erreichen.

Wir können für Sie folgende Aufgaben während der Planung des Bauvorhabens übernehmen:

  • das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes, Abstimmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Bauherrn bzw. den von ihm beauftragten Planern
  • Feststellung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle
  • Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellung der Unterlagen mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirkung bei der Prüfung der Angebote
  • Beratung bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde ( Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz )

 und folgende Aufgaben während der Bauausführung:

  • Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Informationen und gegebenenfalls Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern (einschließlich Nachunternehmern) mit  eingehender Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Koordinierung des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsschutz
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle
  • Fortführung und Fertigstellung der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und -begehungen und Auswertung der Ergebnisse

Die Aktivität des Baustellenkoordinators richtet sich nach dem Umfang und Art der auszuführenden Arbeiten.

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